Unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen.
Einer alleine ist nie so viel Wert wie wir gemeinsam.
Erfahren Sie mehr über unser KonzeptUnsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Eckdaten
Die Fakten sprechen für uns.
20
Jahre Erfahrung
seit 2001
31
Fachärzte
für Plastische & Ästhetische Chirurgie
27
Standorte
für Ihre hochwertige Behandlung
Sie sind das Beste, was Sie haben! Sie haben nur 1 Leben!
Ihre Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle.
Unsere Aufgabe ist es, Ihre gewünschte Veränderung so gut und sicher wie möglich zu realisieren! Hierzu gehört aber auch, Eingriffe, welche weder sinnvoll noch zielführend sind, ab zu lehnen.
Grundsätzlich sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
(medizinisch notwendige Eingriffe werden im Einzelfall geprüft):
- wenn eine Schwangerschaft vorhanden ist
- während der Stillzeit
- Minderjährige (Ausnahmen sind Ohrenkorrekturen bei Kindern)
- Patienten mit übertriebener oder unrealistischer Erwartungshaltung (z. B. "ich will eine Garantie", "ich will den Besten Arzt", "ich will gleich behandelt werden bzw. eine Voruntersuchung brauche ich nicht" etc.)
- Ärztehopper
- Zeitdruck (z. B. Wenn der Heilungsverlauf nicht eingehalten werden kann)
- Patienten, welche uns vorschreiben, welches Produkt oder welche Behandlung wir verwenden müssen
- Patienten, welche ihre eigenen Produkte mitbringen wollen, welche sie z. B. im Ausland gekauft haben
- Vorliegen von medizinischen Gründen, welche gegen den Eingriff sprechen (z. B. Vorliegen von Vorerkrankungen (abhängig vom Eingriff / Behandlung))
- Erfolgsaussichten im Verhältnis zum erwartenden Ergebnis zu niedrig
- Unzuverlässige Patienten
- Patienten, welche ohne einer Voruntersuchung eine Behandlungszusage haben wollen - grundsätzlich muss immer erst festgestellt werden, ob die Operation bzw. Behandlung auch sinnvoll und möglich ist
- wenn das "billigste" Angebot gesucht wird - grundsätzlich gilt im ärztlichen Bereich die Gebührenordnung für Ärzte
- Patienten, denen eine kostenlose Beratung wichtiger ist als eine objektive, nicht vom „Geschäftsabschluss“ gesteuerte fachärztliche Beratung. Von Geseztes wegen müssen Beratungen nach dem Heilmittelwerbegesetz nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden