Bundes­ärzte­kammer legt Hinweise zur Fernbehandlung vor

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Es ist fast genau 1 Jahr her, als der 121. Deutsche Ärztetag grünes Licht für die Fernbehandlung gegeben hat.

Neue Hinweise und Erläuterungen der Bundesärztekammer

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Die Bundes­ärzte­kammer (BÄK) hat nun Hinweise und Erläuterungen zur ausschließlichen Fernbehandlung vorgelegt.

Darin informiert die BÄK über den Zweck und die Auslegung des reformierten Paragrafen der Musterberufsordnung (MBO) und beantwortet aus berufsrechtlicher Perspektive Fra­gen zur ärztlichen Praxis der Fernbehandlung. Die Hinweise verdeutlichen, dass für die Klärung vieler Fragen nicht nur das ärztliche Berufsrecht maßgeblich ist, sondern weitere gesetzliche Regelungen etwa des Vertragsarztrechts zu berücksichtigen sind.

Hier sind einige Beispiele:

  • Verordnung von Arzneimitteln
  • E-Rezept
  • AU-Bescheinigungen

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