Bundesärztekammer legt Hinweise zur Fernbehandlung vor
von Walter Maar (Kommentare: 0)
Es ist fast genau 1 Jahr her, als der 121. Deutsche Ärztetag grünes Licht für die Fernbehandlung gegeben hat.
Neue Hinweise und Erläuterungen der Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat nun Hinweise und Erläuterungen zur ausschließlichen Fernbehandlung vorgelegt.
Darin informiert die BÄK über den Zweck und die Auslegung des reformierten Paragrafen der Musterberufsordnung (MBO) und beantwortet aus berufsrechtlicher Perspektive Fragen zur ärztlichen Praxis der Fernbehandlung. Die Hinweise verdeutlichen, dass für die Klärung vieler Fragen nicht nur das ärztliche Berufsrecht maßgeblich ist, sondern weitere gesetzliche Regelungen etwa des Vertragsarztrechts zu berücksichtigen sind.
Hier sind einige Beispiele:
- Verordnung von Arzneimitteln
- E-Rezept
- AU-Bescheinigungen
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