Wer ist für eine Operation geeignet oder kann Sie bei jedem durchgeführt werden?

Grundsätzlich kann bei vielen Menschen eine Veränderung durchgeführt werden. In den häufigsten Fällen handelt es sich um nicht medizinisch notwendige Eingriffe. Daher gibt es neben medizinischen Faktoren auch Zielgruppen, bei denen wir keinen Eingriff vornehmen. Wir behalten uns vor Patienten, Eingriffe bzw. Behandlungen auch ab zu lehnen.

Für folgende Ausgangssituationen ist die Durchführung einer Operation / Behandlung nicht ratsam bzw. wird im Einzelfall geprüft (medizinisch notwendige Eingriffe werden im Einzelfall geprüft):

  • wenn eine Schwangerschaft vorhanden ist
  • während der Stillzeit
  • Minderjährige (Ausnahmen sind Ohrenkorrekturen bei Kindern bzw. medizinisch unbedingt notwendige Eingriffe)
  • Patienten mit übertriebener oder unrealistischer Erwartungshaltung (z. B. "ich will eine Garantie", "ich will den Besten Arzt", "ich will gleich behandelt werden bzw. eine Voruntersuchung brauche ich nicht" etc.)
  • Ärztehopper
  • Zeitdruck (z. B. Wenn der Heilungsverlauf nicht eingehalten werden kann)
  • Patienten, welche uns vorschreiben, welches Produkt oder welche Behandlung wir verwenden müssen
  • Patienten, welche ihre eigenen Produkte mitbringen wollen, welche sie z. B. im Ausland gekauft haben
  • Vorliegen von medizinischen Gründen, welche gegen den Eingriff sprechen (z. B. Vorliegen von Vorerkrankungen (abhängig vom Eingriff / Behandlung))
  • Erfolgsaussichten im Verhältnis zum erwartenden Ergebnis zu niedrig
  • Unzuverlässige Patienten
  • Patienten, welche ohne einer Voruntersuchung eine Behandlungszusage haben wollen (grundsätzlich muss immer erst festgestellt werden, ob die Operation bzw. Behandlung auch sinnvoll und möglich ist)
  • wenn das "billigste" Angebot gesucht wird - grundsätzlich gilt im ärztlichen Bereich die Gebührenordnung für Ärzte
  • Patienten, denen eine kostenlose Beratung wichtiger ist als eine objektive, nicht vom „Geschäftsabschluss“ gesteuerte fachärztliche Beratung. Von Geseztes wegen müssen Beratungen nach dem Heilmittelwerbegesetz nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden

Zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2021 von Walter Maar.

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